Impressum | AGB
Name: Cross Data AG
Gründungsdatum: 1995
Sitz: Kreuzlingen (Thurgau)
Firmennummer: CH-440.3.007.972-2
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unterwirft sich der Kunde durch die Aufgabe seiner Bestellung diesen allgemeinen Kaufsbedingungen. Briefen, Empfangsbestätigungen oder anderen Urkunden des Klienten können Cross Data AG nur entgegengehalten werden, wenn sie diese vorgängig schriftlich ausdrücklich anerkannt hat. Angaben in den Katalogen, Notizen und Preislisten haben nur orientierenden Charakter. Die Cross Data AG kann diese aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
Informationsunterlagen, Preislisten, Offerten
Alle für die Schweiz erstellten Unterlagen (Kataloge, Produkteblätter, Mailings, Preislisten Offerten), insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen und Angaben dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Ausgenommen davon sind speziell für einen Käufer ausgearbeitete Offerten.
Bestellungen
Jede Bestellung kann schriftlich oder telefonisch aufgegeben werden. Eine Bestellung wird erst bindend, wenn Cross Data AG sie angenommen hat. Enthält eine Bestellung Bestimmungen, die diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen widersprechen, so kann der Kunde innert 24 Stunden seit Erhalt der Annahme der Bestellung gegen diese allgemeinen Verkaufsbedingungen schriftlichen remonstrieren. Ohne solche schriftliche Remonstationen wird davon ausgegangen, der Kunde habe diese allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer Gesamtheit angenommen. Jede Bestimmung, die von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen abweicht oder diese ergänzt, gilt ebenfalls als angenommen, wenn der Kunde nicht innert 24 Stunden seit Erhalt der Annahme der Bestellung schriftlich remonstriert.
Preis
Die Preise verstehen sich inkl. MWSt, exkl. Transport- und Verpackungskosten. Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und werden laufend dem Markt angepasst. Für Expresslieferungen berechnen wir einen Zuschlag von CHF 20.–. Bei Bestellungen unter CHF 50.- müssen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 10.- verrechnen.
Liefertermine, Lieferfristen und Lieferpflicht
Es liegt uns viel daran, Sie stets prompt zu bedienen und die von uns angegebenen Liefertermine einzuhalten. Sie sind jedoch unverbindlich, da auch wir von unseren Lieferanten abhängig sind. Lieferverzug unsererseits schliesst das Recht auf Schadenersatz aus. Das Vertragsverhältnis bleibt davon grundsätzlich unberührt. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Käufers befreien uns von der Leistungspflicht. Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus Cross Data AG entstandenen Kosten.Die in Katalogen und Preislisten enthaltenen Produkte können meist sofort ab Lager geliefert werden. In den anderen Fällen wird Ihr Auftrag mit voraussichtlichem Liefertermin schriftlich bestätigt. Ansonsten versenden wir keine Auftragsbestätigungen.
Versand und Versicherung
Wir sind stets bestrebt die Ware gut zu verpacken und in einwandfreiem Zustand zu liefern. Sollten trotzdem Schäden auftreten, dann wenden Sie sich innert 2 Tagen an die Transportanstalt und halten diese Mängel mit dem dafür bestimmten Protokoll fest und stellen uns dieses sofort zu.Unsere Warenlieferungen sind generell versichert.
Rückgaberecht
Der Kauf auf Probe mit Rückgabegarantie innerhalt von 10 Tagen ab Versanddatum kann im Einzelfall mit schriftlicher Zustimmung mit Cross Data AG vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die Artikel a) unbeschädigt, b) funktionstüchtig, c) vollständig und d) in einwandfreier Originalverpackung mit ausgefülltem Testreport und Rechnungskopie zurückgesandt werden.Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen müssen wir beschädigte und/oder fehlende Retourware inkl. Verpackung verrechnen.
Rücksendungen
Rücksendungen müssen mit uns im Voraus vereinbart werden. Wenn der Kunde sich nicht an diese Weisungen von Cross Data AG hält, wird die Retournierung der Produkte nicht akzeptiert und eine allfällige Rückzahlung nicht gemacht. Rücksendungen erfolgen ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Zahlung
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug rein netto zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Als Verzugszins bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Zahlungspflicht wird ab Datum der Fälligkeit der Forderung ein Zins von 2% über dem Satz der Schweiz. Bankgesellschaft in Zürich für ungesicherte Kontokorrentkredite an kommerzielle Kunden (inkl. Kommission) in Rechnung gestellt.Lieferungen an unbekannte Neukunden werden normalerweise gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung ausgeführt.Cross Data AG behält sicht auch das Recht vor, Lieferung bei bestehenden Kunden nur gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung auszuführen; dann, wenn der Auftragsbetrag überdurchschnittlich hoch ist, die Kreditlimite überschritten wird oder wenn der Kunde unregelmässig oder unpünktlich zahlt.
Eigentumsvorbehalt/Rücktritt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Cross Data AG und wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug einen entsprechenden Eintrag auf Kosten des Käufers im Register vorzunehmen.Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, sind wir berechtigt (nach Aussprechung der Rücktrittserklärung), die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits mit seiner Bestellung seine Zustimmung zur Wegnahme der Ware.
Mängelrügen
Nur schriftliche Mängelrügen, die uns innerhalb von acht (8) Tagen ab Lieferung des Produktes erreichen, können berücksichtigt werden.
Garantie
Auf Geräte und Zubehör gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Von den Herstellern nicht gedeckte Garantieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Auftretende Störungen, die in die Garantieleistung fallen, berechtigt den Kunden nicht, von der Vereinbarung zurückzutreten. Während Reparaturzeiten, Ausbesserungen, etc. besteht kein Ersatzanspruch.Sämtliche Garantiezusagen des Herstellers bestehen als ein gesondertes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und können nicht gegen Cross Data AG geltend gemacht werden.Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften (unsachgemässe Behandlung) sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter an der Ware.Wir übernehmen keine Haftung für fehlerhafte Angaben in Produktebeschreibungen oder Betriebsanleitungen wegen mangelhafter Beratung und deren Folgen.
Miet- und Leihgeräte
Im Reparaturfall besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät. Wir stellen Ihnen jedoch gerne ein Mietgerät gegen eine Unkostenpauschale zur Verfügung. Für Mietgeräte, die nicht im originalen Auslieferungszustand zurückgegeben werden, verrechnen wir unsere Kosten zur Wiederherstellung. Dies betrifft insbesondere fehlende oder defekte Verpackung und Zubehör wie zum Beispiel Handbücher, Kabel und CDs, sowie zerkratzte, verschmutzte Gehäuse.
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt für unsere Dienstleistungen, Warenlieferungen und Ihre Kaufpreiszahlungen (falls nicht ausdrücklich anders vereinbart) der Geschäftssitz von Cross Data AG in Kreuzlingen. Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Kreuzlingen (TG).
Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Verkauf von Produkten für den Kunden kann Cross Data AG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens Cross Data AG bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann Cross Data AG die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:
a) zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
b) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
c) zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
d) um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
e) zur Adressvalidierung.
f) zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
g) zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
h) zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Cross Data AG-Produkten;
Cross Data AG darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beziehen. Bezieht der Kunde bei Cross Data AG Dienstleistungen Dritter, darf Cross Data AG dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.
Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch Cross Data AG sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten. Weitere Information betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.crossdata.ch/impre... enthalten.
Kreuzlingen, 6. Juli 2023.
Geschäftsbedingungen für den Servicebereich
Garantie: Cross Data ist Apple Vertragshändler mit der Zertifizierung "Autorisierter Service Provider" für Garantiereparaturen an Apple Geräten.
In allen Servicefällen handeln wir im Rahmen der Apple Garantiebedingungen, die Sie beim Kauf mit dem Gerät erhalten haben. Nur im Rahmen dieser Bedingungen können Teile getauscht oder repariert werden. Ausnahmen, wie Kulanzansprüche, Gerätetausch etc., können nur vom Kunden selbst direkt bei Apple erwirkt werden. Wir sind Ihnen gerne behilflich, können aber nur nach Vorlage einer schriftlichen Zustimmung von Apple handeln.
Garantieumfang, Geltungsbereich und Garantiedauer entsprechen für alle Geräte den jeweiligen Herstellerangaben. Garantieleistungen betreffen in der Regel Hardwaredefekte, Softwareprobleme sind nur Teil der Garantie, wenn diese vom Hersteller explizit in der Garantieurkunde beschrieben sind. Grundsätzlich ist Cross Data durch eine Garantie anderer Hersteller als Apple nicht verpflichtet, Garantiefälle auf eigene Kosten abzuwickeln und/oder an den Hersteller zu senden. Für Geräte in Garantiereparatur, bei denen ein gemeldeter Mangel nicht festgestellt werden kann, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Für i-Pod's in Garantiereparatur, die (doch) keine Hardwareschäden aufweisen und mit einem Softwareupdate repariert werden konnten, verrechnen wir ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr.
Kostenpflichtige Reparaturen: Nach Annahme eines Computers oder Peripheriegerätes er- folgt eine erste Fehlerdiagnose zur Klärung des Problems. Sie erhalten daraus hervorgehend für eine Reparatur des Gerätes einen Kostenvoranschlag, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, und einen Rückruf durch einen Techniker zur Klärung der weiteren Vorgehensweise. Lassen Sie die Reparatur durchführen, wird die Kostenvoranschlagsgebühr auf die Reparaturkosten an- gerechnet. Konnte im Rahmen der Fehlerdiagnose das Problem sofort behoben werden, behalten wir uns das Recht vor, bis zu eine Technikerstunde ohne vorangehenden Kostenvoranschlag zu verrechnen.
Mit seiner Unterschrift bei Abgabe eines Gerätes bestätigt der Kunde seine Kenntnis der Garantiebedingungen des Herstellers, insbesondere dass Apple 90 Tage Garantie auf Ersatz- teile gibt.
Arbeitszeit wird grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand in Arbeitseinheiten zu 15 min abgerechnet. Servicetarife sind ein Entgelt für einen Zeitaufwand. Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, dass wir auch erfolglose Reparatur- versuche, wie sie z.B. bei Datenrettung von defekten Festplatten vorkommen können, verrechnen müssen. Aktuelle Gebühren für alle Service- leistungen: Kostenvoranschläge, Bearbeitungsgebühren, Technikerstunden etc. laut Aushang bei der Serviceannahme.
Generelles: Cross Data übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste und entstehende Folgeschäden im Rahmen einer Serviceleistung. Bitte achten Sie auf eine korrekte Datensicherung vor der Abgabe zur Reparatur. Eine kostenpflichtige Datensicherung seitens Cross Data ist auf Wunsch möglich und wird nach Datenmenge als zusätzliche Serviceleistung verrechnet.
Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an unverpackten oder nicht ordnungsgemäss verpackt angelieferten Geräten und deren Zubehör. Die Ausgabe von Geräten nach kostenpflichtigen Reparaturen oder Serviceleistungen erfolgt bei Abholung ausschliesslich gegen sofortige Bezahlung oder bei Versand an den Kunden gegen Vorauskasse der Reparatur- und Versandkosten. Werden Geräte nicht innerhalb von einem Monat nach Benachrichtigung über die Fertigstellung der Reparatur abgeholt, entstehen zu Ihren Lasten Manipulations- und Lagergebühren. Die maximale Aufbewahrungsdauer bei Nichtabholung beträgt 3 Monate, dann anfallende Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Kreuzlingen, 2. Oktober 2006.